StartWissen › Checkliste 2027

Checkliste: Maschinenverordnung 2027

Sieben Schritte von der Einordnung bis zur Aufbewahrung. Haken Sie online ab – der Stand wird in Ihrem Browser gemerkt – oder drucken Sie die Liste aus und hängen Sie sie neben den Schreibtisch.

STAND 6. SEPTEMBER 2026 · GILT AB 20. JANUAR 2027

0 von 0 erledigt

Diese Liste ist kein Ersatz für die Verordnung, sondern eine Landkarte: Sie zeigt, welche Themen Sie anfassen müssen und wo die Fundstelle steht. Jeder Punkt verlinkt auf die Seite, die ihn ausführlich erklärt. Was für Ihre konkrete Maschine gilt, entscheidet am Ende ihr Einzelfall.

Gegengelesen am 6. September 2026. Grün hinterlegt und mit einem versehen ist jede Aussage über den Wortlaut der Verordnung – 15 auf dieser Seite, alle vom Betreiber bestätigt. Sie fassen zusammen, was auf den verlinkten Detailseiten steht.

Besucher sehen diese Markierungen nicht. Sichtbar werden sie nur, wenn ?pruef an der Adresse hängt.

Maschine einordnen

Bevor Sie irgendetwas dokumentieren, muss klar sein, welches Verfahren Ihre Maschine überhaupt durchlaufen muss. Das entscheidet über alles Weitere.

  • Anhang I Teil A geprüft. Fällt die Maschine hierunter, ist die Selbsterklärung nicht mehr möglich – auch bei voller Anwendung harmonisierter Normen muss eine notifizierte Stelle beteiligt werden. Art. 25 (2)
  • Anhang I Teil B geprüft. Hier bleibt die interne Fertigungskontrolle nur möglich, wenn nach harmonisierten Normen gebaut wird, die alle Anforderungen abdecken – sonst notifizierte Stelle. Art. 25 (3)
  • Nicht in Anhang I? Dann genügt die interne Fertigungskontrolle (Modul A) in eigener Verantwortung. Art. 25 (4)
  • Unvollständige Maschine? Dann Einbauerklärung (Anhang V Teil B) und Montageanleitung (Anhang XI) statt Konformitätserklärung. Details

Dokumentation umstellen

Die meisten Anforderungen kennen Sie – aber die Anhänge tragen neue Nummern. Jeder Verweis in Ihren Unterlagen zeigt sonst ab 2027 auf die falsche Stelle.

  • Anhangnummern umgestellt. Grundlegende Anforderungen jetzt Anhang III (war I), gefährliche Maschinen Anhang I (war IV), technische Unterlagen Anhang IV (war VII). Anhang XII
  • Konformitätserklärung nach Anhang V neu aufgesetzt. Das Feld „Bevollmächtigter für die technischen Unterlagen“ ist entfallen und gehört entfernt. Details
  • Technische Unterlagen nach Anhang IV zusammengestellt – Risikobeurteilung, Zeichnungen, Normen, Prüfberichte, die ausgelieferte Betriebsanleitung. Details
  • Betriebsanleitung gegen Anhang III geprüft – Pflichtangaben auf der Maschine (1.7.3) und Inhalt der Anleitung (1.7.4). Details

Neue Anforderungen einarbeiten

Vier Themen kannte die alte Maschinenrichtlinie nicht. Sie gehören in die Risikobeurteilung, nicht als Anhängsel ans Ende.

  • Schutz gegen Korrumpierung berücksichtigt. Der Anschluss einer anderen Einrichtung – auch per Fernzugriff – darf nicht zu einer gefährlichen Situation führen. Anhang III 1.1.9
  • Steuerungen gegen böswillige Dritte ausgelegt. Sie müssen vernünftigerweise vorhersehbaren böswilligen Versuchen Dritter standhalten. Anhang III 1.2.1
  • Software-Updates bedacht. Eine digitale Veränderung nach dem Inverkehrbringen kann eine „wesentliche Veränderung“ sein – mit allen Folgen. Art. 3 Nr. 16
  • Bei lernenden oder fernwartbaren Systemen: Das Rückverfolgungsprotokoll von Eingriffen und Software-Versionen ist bis zu fünf Jahre nach dem Hochladen aufzubewahren. Anhang III 1.2.1 f

Kennzeichnen

Was auf die Maschine selbst gehört – und diesmal auch, wie man Sie erreicht.

  • CE-Kennzeichnung angebracht.
  • Typenschild vollständig – die Pflichtangaben nach Anhang III 1.7.3. Details
  • Kontaktangaben ergänzt. Name und Postanschrift sowie eine einzige Anlaufstelle; dazu eine Website, E-Mail oder andere digitale Kontaktmöglichkeit. Art. 10 (6)

Digital bereitstellen

Freiwillig – aber wenn Sie den Papierstapel loswerden wollen, gelten diese Bedingungen. Sie haben es in sich.

  • QR-Code oder Link auf dem Typenschild, der zur Online-Anleitung dieser einen Maschine führt. Details
  • Anleitung herunterladbar, druckbar, speicherbar.
  • Erreichbarkeit gesichert: während der Lebensdauer der Maschine, mindestens aber zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen. Art. 10 (7) c
  • Papier auf Verlangen geklärt. Verlangt der Käufer die Anleitung zum Zeitpunkt des Kaufs auf Papier, muss sie binnen eines Monats kostenlos geliefert werden. Art. 10 (7)
  • Nichtprofessionelle Nutzer bedacht. Für sie müssen die wesentlichen Sicherheitsinformationen auf Papier beiliegen – digital allein reicht nicht. Art. 10 (7)

Aufbewahren

Die einzige Pflicht, die man am Tag der Auslieferung nicht abhaken kann – sie läuft über ein Jahrzehnt.

  • Unterlagen zehn Jahre bereitgehalten. Technische Unterlagen und Konformitätserklärung mindestens zehn Jahre ab Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme für die Behörden verfügbar. Art. 10 (3)
  • Online-Zugang dauerhaft gesichert – so, dass er einen Website-Umbau, einen Domainwechsel und den Weggang des Zuständigen übersteht. Details

Termin im Blick behalten

Der Stichtag ist früher, als er aussieht.

  • Stichtag verinnerlicht: Alles, was ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wird, fällt unter die Verordnung; davor gilt die Richtlinie. Art. 54
  • Durchlaufzeit rückwärts gerechnet. Was heute konstruiert und erst 2027 ausgeliefert wird, muss schon konform sein.
  • Rolle in der Kette geklärt. Wer importiert oder fremde Maschinen weiterverkauft, hat eigene Pflichten als Einführer (Art. 13) oder Händler (Art. 14).

Schritt 5 und 6 nehmen wir Ihnen ab

Die feste QR-Adresse je Maschine, die Online-Bereitstellung von Anleitung und Konformitätserklärung und das Erreichbarbleiben über die volle Aufbewahrungszeit – genau dafür ist MVO-Doku gebaut. Mit Prüfsumme je Dokument und einem Beleg zu jeder Freigabe, gehostet in Deutschland.

Ansehen, wie das gelöst ist

Diese Checkliste ist von Praktikern für Praktiker geschrieben und gibt den Stand vom 6. September 2026 wieder. Sie ist bewusst vereinfacht, ersetzt keine Rechtsberatung und deckt nicht jeden Sonderfall ab. Maßgeblich ist allein der Wortlaut der Verordnung (EU) 2023/1230 in der berichtigten Fassung.