Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anbieter, Vertragspartner und Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Dienstes „MVO-Doku“. Anbieter und Vertragspartner ist die RAINER KALETSCH GmbH, Königsberger Straße 25, 57319 Bad Berleburg, Deutschland (Amtsgericht Siegen, HRB 6659), vertreten durch Bryan Bendfeldt. Die weiteren Angaben stehen im Impressum.

„MVO-Doku“ ist die Bezeichnung des Dienstes, nicht der Firma. Rechnungen und Mahnungen kommen deshalb von der RAINER KALETSCH GmbH, während alle übrigen Nachrichten unter dem Namen MVO-Doku versandt werden.

Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler von Maschinen), nicht an Verbraucher. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Leistungsgegenstand

MVO-Doku ist ein Werkzeug zur digitalen Ablage und Bereitstellung der technischen Dokumentation nach der Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung). Zum Umfang gehören je nach gewählter Stufe (§ 4):

MVO-Doku leistet keine Rechtsberatung. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtskonformität der vom Nutzer eingestellten Dokumente. Der Anhang-III-Check ist eine Hilfestellung und ersetzt weder eine Prüfung durch eine fachkundige Person noch eine Konformitätsbewertung. Die Verantwortung für die technische Dokumentation bleibt in jedem Fall beim Hersteller.

§ 3 Registrierung, Konto und Entwürfe

Registrierung, Anmeldung, das Anlegen von Maschinen, der Upload von Dokumenten und der Anhang-III-Check sind im Entwurfsstadium kostenlos. Ein Entgelt entsteht erst mit der Freigabe einer Maschine (§ 4).

Der Nutzer ist für die Geheimhaltung seines Passworts selbst verantwortlich und teilt dem Anbieter jeden Verdacht auf unbefugte Nutzung unverzüglich mit.

Die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse muss bestätigt werden. Vor der Bestätigung ist keine Freigabe möglich: An diese Adresse gehen der Freigabe-Beleg und der Link zum Zurücksetzen des Passworts; eine falsche Adresse hätte zur Folge, dass der Nutzer an seine eigene Dokumentation nicht mehr herankommt.

Verfall nicht freigegebener Entwürfe: Eine Maschine, die nicht freigegeben wurde und an der einen Monat lang keine Bearbeitung stattgefunden hat, wird einschließlich der zu ihr hochgeladenen Dokumente gelöscht. Jede Bearbeitung setzt die Frist neu. Sieben Tage vor der Löschung erinnert der Anbieter an die hinterlegte Adresse. Freigegebene Maschinen sind hiervon niemals betroffen — für sie gilt § 5.

Höchstzahl offener Entwürfe: Es können höchstens fünf nicht freigegebene Maschinen gleichzeitig bestehen; mit jeder freigegebenen Maschine erhöht sich diese Zahl (höchstens fünf oder das Doppelte der freigegebenen Maschinen, je nachdem, was größer ist).

Etiketten und Typenschild-Vorlagen stehen erst nach der Freigabe zum Herunterladen bereit, da der QR-Code vorher auf keine veröffentlichte Akte verweist.

§ 4 Stufen, Preise und Fälligkeit

Es besteht kein Abonnement für die Bereitstellung. Jede Maschine wird einer Stufe zugeordnet; der Betrag wird einmalig mit der Freigabe dieser Maschine fällig und deckt die gesamte Bereitstellungsdauer nach § 5 ab.

Einführungspreise: Die vorstehenden Beträge sind Einführungspreise. Sie gelten bis zum 19. Januar 2027 — dem Tag vor dem Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2023/1230. Danach kann der Anbieter die Preise anpassen. Die jeweils geltenden Preise werden auf der Website und im Kundenbereich veröffentlicht.

Maßgeblich ist stets der Preis, der am Tag der Freigabe der jeweiligen Maschine veröffentlicht ist; mit der Freigabe wird der Betrag fällig (Satz 1 dieses Paragrafen). Vor jedem entgeltpflichtigen Schritt wird der Preis angezeigt und muss bestätigt werden. Bereits freigegebene und abgerechnete Maschinen sind von späteren Preisänderungen nicht betroffen: Es ist nichts nachzuzahlen, und die Zusage nach § 5 bleibt unverändert bestehen. Für die jährlichen Zusatzzugänge wirkt eine Preisänderung frühestens ab dem nächsten Abrechnungsjahr und wird zuvor in Textform angekündigt.

Stufenwechsel: Solange eine Maschine nicht freigegeben ist, kann die Stufe kostenfrei geändert werden. Nach der Freigabe ist ein Wechsel in eine höhere Stufe jederzeit möglich; berechnet wird dann nur die Differenz zur bisherigen Stufe, und die Aufbewahrungsfrist nach § 5 verlängert sich dadurch nicht. Eine Rückstufung ist nicht möglich, da bereits veröffentlichte Ebenen nicht wieder geschlossen werden können; eine Erstattung findet insoweit nicht statt.

Verlängerung der Aufbewahrung: Die Frist nach § 5 kann gegen Entgelt um 5 oder 10 Jahre verlängert werden. Die Jahre werden auf die bestehende Frist aufgeschlagen, nicht ab dem Tag der Verlängerung gerechnet. Die jeweils geltenden Preise werden im Kundenbereich vor dem Kauf angezeigt.

Zusätzliche Benutzerzugänge: Der erste Zugang je Firma ist enthalten; jeder weitere kostet 145 € netto je Jahr, zahlbar im Voraus. Die Laufzeit beträgt ein Jahr ab Einrichtung und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, solange sie nicht beendet wird. Der Anbieter weist spätestens 14 Tage vor der Verlängerung per E-Mail darauf hin.

Beenden eines Zusatzzugangs: Der Nutzer kann jeden zusätzlichen Zugang jederzeit im Kundenbereich beenden („Abo beenden"). Das bereits bezahlte Jahr läuft vollständig weiter; erst mit seinem Ablauf wird der Zugang gesperrt. Eine anteilige Erstattung findet nicht statt, ebenso wenig eine weitere Berechnung.

Nach der Sperrung wird der Inhaber per E-Mail informiert. Der Zugang lässt sich innerhalb von drei Monaten wieder aktivieren; dann beginnt ein neues bezahltes Jahr. Geschieht das nicht, wird der Zugang nach Ablauf dieser drei Monate gelöscht. Maschinen, Freigaben, Dokumente und das Änderungsprotokoll bleiben davon unberührt — auch der Name der betroffenen Person bleibt im Protokoll lesbar, damit nachvollziehbar bleibt, wer welche Änderung vorgenommen hat. Die Erreichbarkeit freigegebener Maschinen wird durch den Wegfall eines Zugangs zu keinem Zeitpunkt berührt.

Schnittstelle (API): Für den maschinellen Zugang aus eigenen Systemen (ERP, PLM) bietet der Anbieter eine Schnittstelle an. Sie wird je Firma gebucht und kostet 260 € netto je Jahr, zahlbar im Voraus. Die ersten 30 Tage sind kostenlos; danach beginnt automatisch das erste bezahlte Jahr, und die Laufzeit verlängert sich anschließend um jeweils ein weiteres Jahr. Vor dem Ende der Testphase und vor jeder Verlängerung weist der Anbieter per E-Mail darauf hin. Beenden ist jederzeit im Kundenbereich möglich: Wird während der Testphase beendet, entsteht kein Entgelt; wird während eines bezahlten Jahres beendet, läuft dieses vollständig weiter und es findet keine anteilige Erstattung statt.

Die Schnittstelle ersetzt keine Leistung, sie ist ein zusätzlicher Weg. Das Entgelt für die Schnittstelle bezahlt ausschließlich den Zugang. Freigaben von Maschinen werden davon unabhängig nach den vorstehenden Stufenpreisen berechnet — auch während der kostenlosen Testphase.

Schlüssel und Verantwortung: Zugangsschlüssel werden im Kundenbereich erzeugt, genau einmal angezeigt und sind jederzeit widerrufbar. Der Nutzer bewahrt sie wie ein Passwort auf und verantwortet alle mit ihnen ausgelösten Vorgänge. Ein Schlüssel kann mit dem Recht ausgestattet werden, Maschinen freizugeben; da jede Freigabe entgeltpflichtig ist, legt der Nutzer dazu eine Obergrenze je Monat fest. Der Anbieter darf die Zahl der Aufrufe je Zeiteinheit begrenzen, um den Betrieb für alle Nutzer stabil zu halten. Endet das Abo, antworten die Schlüssel nicht mehr; sie werden nicht gelöscht, und die Erreichbarkeit freigegebener Maschinen bleibt davon unberührt.

Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden aus dem EU-Ausland mit nachweislich gültiger USt-IdNr. wird ohne Umsatzsteuer abgerechnet (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, § 13b UStG); bei Kunden außerhalb der EU erfolgt die Abrechnung als nicht im Inland steuerbare Leistung.

Zahlung: Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Jeder entgeltpflichtige Vorgang wird gesondert abgerechnet. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Ein Zahlungsdienstleister wird nicht eingesetzt; es findet keine Kartenzahlung und kein Lastschrifteinzug statt.

Zahlungsverzug: Gerät der Nutzer mit einer Rechnung in Verzug und ist er gemahnt worden, sind keine neuen Freigaben möglich, bis die Zahlung zugeordnet ist. Bereits freigegebene Maschinen sind davon nicht betroffen: Ihre QR-Codes bleiben erreichbar, die Zusage nach § 5 bleibt bestehen. Der Grund ist, dass hinter einem freigegebenen QR-Code ein Typenschild an einer Maschine im Feld steht — dessen Erreichbarkeit darf nicht von einer Zahlungsfrage abhängen.

§ 5 Aufbewahrung und dauerhafte Erreichbarkeit

Für eine freigegebene Maschine sagt der Anbieter die Erreichbarkeit der öffentlichen Ebene über die zugehörige QR-Adresse für 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen dieser Maschine, frühestens jedoch ab dem 20. Januar 2027 (dem Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2023/1230) zu. Die Adresse ändert sich in dieser Zeit nicht.

Die Frist läuft ab dem Inverkehrbringen. So verlangt es Art. 10 Abs. 7 Buchst. c der Verordnung (EU) 2023/1230: Die Betriebsanleitung muss „mindestens zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen“ online zugänglich sein. Das Datum wird deshalb spätestens bei der Freigabe abgefragt.

Löschen und erneutes Anlegen verlängert die Frist nicht. Wird eine Maschine gelöscht und später mit derselben Serien-Nummer erneut angelegt, gilt sie als dieselbe Maschine: Die Frist läuft weiter ab der ersten Freigabe, und es wird kein zweites Mal berechnet.

Nach Ablauf der Frist bleibt die öffentliche Ebene unverändert erhalten, solange sie nicht nach § 6 gelöscht wird; ein Anspruch auf Erreichbarkeit besteht dann jedoch nicht mehr. Der Anbieter weist vor dem Ablauf mehrfach an die hinterlegte Adresse darauf hin.

Revisionssicherheit: Mit der Freigabe wird die öffentliche Ebene gegen Änderungen gesperrt. Muss dort etwas berichtigt werden, öffnet der Anbieter sie auf Anfrage des Nutzers wieder; der Vorgang wird mit Grund im Änderungsprotokoll der Maschine festgehalten und dem Nutzer bestätigt. Der Betreiber-Bereich bleibt dagegen jederzeit durch den Nutzer pflegbar.

§ 6 Löschung durch den Nutzer

Nicht freigegebene Entwürfe kann der Nutzer jederzeit im Kundenbereich löschen.

Eine freigegebene Maschine kann ebenfalls gelöscht werden. Weil damit ein QR-Code, der an einem Typenschild im Feld angebracht sein kann, ins Leere läuft, geschieht das nur nach ausdrücklicher Bestätigung über einen Link, den der Anbieter an die hinterlegte Adresse schickt. Der Link gilt eine Stunde und nur einmal.

Mit der Löschung entfällt die Zusage nach § 5 für diese Maschine. Eine Erstattung des gezahlten Entgelts findet nicht statt, auch nicht teilweise. Der Nutzer wird vor der Bestätigung darauf hingewiesen und kann die Unterlagen vorher vollständig exportieren.

§ 7 Datenherausgabe und Ausfallabsicherung

Der Nutzer kann zu jeder Maschine jederzeit ein vollständiges Paket herunterladen: alle Dokumente aller Ebenen, die Stammdaten, das Änderungsprotokoll und die Zuordnung zur QR-Adresse. Zusätzlich steht zu jeder Freigabe ein Beleg als PDF bereit, der je Dokument eine Prüfsumme enthält; damit lässt sich auch nach Jahren zeigen, welcher Stand freigegeben war und dass die Dateien unverändert sind.

Damit ist die Dokumentation unabhängig vom Fortbestand des Dienstes verfügbar. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dieses Paket in seinem eigenen Ablagesystem aufzubewahren.

§ 8 Pflichten des Nutzers

Der Nutzer stellt nur Dokumente ein, zu denen er die erforderlichen Rechte hat, und keine rechtswidrigen Inhalte. Er ist für die Richtigkeit der Maschinen-Stammdaten verantwortlich, insbesondere für Serien-Nummer, Baujahr und die elektronische Kontaktadresse nach Anhang III 1.7.3 der Maschinenverordnung.

Die Serien-Nummer bildet die QR-Adresse. Sie ist bis zur Freigabe änderbar und danach unveränderlich, weil der QR-Code ab diesem Zeitpunkt gedruckt und angebracht sein kann.

Der Nutzer stellt sicher, dass die von ihm in die öffentliche Ebene eingestellten Unterlagen keine Angaben enthalten, die dort nicht erscheinen sollen. Der Anbieter prüft die Inhalte nicht.

Das Passwort für die Betreiber-Ebene vergibt und verwaltet der Nutzer selbst. Der Anbieter kann es nicht einsehen und nicht wiederherstellen.

§ 9 Verfügbarkeit, Sicherung und Wiederherstellung

Betrieb. Der Dienst läuft auf Servern in Deutschland. Fällt der Dienst unerwartet aus, startet er automatisch neu (derzeit innerhalb weniger Sekunden).

Datensicherung. Alle Daten werden täglich gesichert. Zusätzlich hält der Rechenzentrumsbetreiber Sicherungsstände auf einem getrennten System vor — derzeit sieben tägliche und sieben wöchentliche Stände. Im schlimmsten Fall beträgt der Datenverlust damit höchstens 24 Stunden.

Wiederherstellung. Nach einem schweren Ausfall (Verlust des Servers) stellt der Anbieter den Dienst innerhalb von sieben Tagen wieder her. Diese Frist ist eine verbindliche Obergrenze; in aller Regel geschieht es erheblich schneller.

Keine Verfügbarkeitsquote. Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent wird nicht zugesagt. Der Anbieter hält das für die ehrlichere Angabe: Der Dienst läuft auf einem einzelnen Server ohne automatische Umschaltung, eine Quote wie „99,9 %" wäre nicht belegbar.

Das Verhältnis zu § 5. Die dort zugesagte Erreichbarkeit über zehn Jahre bedeutet, dass die QR-Adresse einer freigegebenen Maschine über diesen Zeitraum bestehen bleibt und dorthin führt — nicht, dass es in zehn Jahren keine einzige Störung gibt. Eine vorübergehende Störung berührt die Zusage nach § 5 nicht; sie wird nach den vorstehenden Absätzen behoben.

Wartung. Planbare Wartungsarbeiten werden vorher angekündigt. Unvermeidbare Unterbrechungen hält der Anbieter so kurz wie möglich.

§ 10 Haftung

§ 11 Kündigung und Beendigung

Da für die Bereitstellung kein Abonnement besteht, gibt es insoweit auch keine Kündigungsfrist. Der Nutzer kann sein Konto jederzeit schließen lassen.

Entscheidend: Die Zusage aus § 5 für bereits freigegebene Maschinen bleibt von einer Kontoschließung unberührt. Sie ist mit der Einmalzahlung für die dort genannte Dauer abgegolten und hängt nicht am Fortbestand des Kontos. Nicht freigegebene Entwürfe werden mit der Kontoschließung gelöscht.

Laufende Zugänge für zusätzliche Benutzer können zum Ende des jeweils bezahlten Jahres gekündigt werden.

Der Anbieter kann das Konto aus wichtigem Grund schließen, insbesondere bei rechtswidrigen Inhalten oder bei erheblichem Zahlungsverzug. Auch in diesem Fall bleiben die Zusagen nach § 5 für bereits freigegebene Maschinen bestehen.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; darauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Auf bereits freigegebene Maschinen und die Zusage nach § 5 wirken Änderungen nicht zurück.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters in Bad Berleburg; zuständig ist das Amtsgericht bzw. Landgericht Siegen. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: