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Die EU-Konformitätserklärung ab 2027

Sie ist das Dokument, mit dem der Hersteller die Verantwortung übernimmt – kein Formular, das man abhakt. Was hineingehört, ob sie digital sein darf und warum sie regelmäßig mit der Einbauerklärung verwechselt wird.

STAND 4. SEPTEMBER 2026 · LESEZEIT 6 MINUTEN

Kurz gesagt

Die Konformitätserklärung bleibt Pflicht und muss der Maschine beigefügt werden. Sie darf ab 2027 auch digital bereitgestellt werden – dann muss auf oder bei der Maschine stehen, wo sie zu finden ist.

Sie ist keine Bescheinigung von außen. Niemand stellt sie Ihnen aus. Sie erklären selbst, dass Ihre Maschine den Anforderungen entspricht – und haften dafür.

Unvollständige Maschinen bekommen keine. Für sie gibt es die Einbauerklärung – und kein CE-Zeichen nach der Maschinenverordnung.

Gegengelesen am 6. September 2026. Grün hinterlegt und mit einem versehen ist jede Aussage über den Wortlaut der Verordnung – 10 auf dieser Seite, alle vom Betreiber fachlich bestätigt.

Besucher sehen diese Markierungen nicht. Sichtbar werden sie nur, wenn ?pruef an der Adresse hängt.

Was sie ist – und was sie nicht ist

Die EU-Konformitätserklärung ist eine Erklärung des Herstellers. Er sagt darin mit seinem Namen und seiner Unterschrift: Diese Maschine erfüllt die Anforderungen, die für sie gelten.

Das wird oft missverstanden. Häufig gehörte Sätze wie „Wir brauchen noch ein CE“ oder „Wer stellt uns die Erklärung aus?“ gehen von einer Bescheinigung durch eine Stelle aus. Die gibt es in den allermeisten Fällen nicht. Nur bei bestimmten, in der Verordnung ausdrücklich aufgeführten Maschinenarten muss eine benannte Stelle eingeschaltet werden – für den weitaus größten Teil des Maschinenbaus erklärt der Hersteller selbst.

Woran das praktisch hängt

Weil Sie selbst erklären, tragen Sie auch die Beweislast. Kommt es zum Schaden, ist die Frage nicht, ob jemand Ihnen etwas bescheinigt hat, sondern ob Sie belegen können, worauf Ihre Erklärung gestützt war. Das ist der Grund, warum die technischen Unterlagen zehn Jahre aufbewahrt werden müssen.

Was hineingehört

Der Inhalt steht in Anhang V Teil A. Eine Erklärung, der eine der Angaben fehlt, ist unvollständig – auch wenn die Maschine tadellos ist:

Der am häufigsten übersehene Punkt ist der Ausgabestand der Normen. „EN ISO 12100“ ohne Jahreszahl ist keine brauchbare Angabe – die Norm hat mehrere Fassungen, und die Erklärung soll sagen, gegen welche geprüft wurde.

Ordner mit technischen Unterlagen im Regal
Die Erklärung ist die Spitze; darunter liegen die technischen Unterlagen, die sie tragen.

Darf sie digital sein?

Ja. Die Verordnung lässt zu, die EU-Konformitätserklärung digital bereitzustellen. In diesem Fall muss der Maschine eine Angabe beigefügt sein, wo sie abgerufen werden kann – etwa eine Internetadresse oder ein maschinenlesbarer Code.

Es gilt derselbe Haken wie bei der Betriebsanleitung: Eine digital bereitgestellte EU-Konformitätserklärung muss während der erwarteten Lebensdauer der Maschine online sein – und in jedem Fall mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme. Art. 10 Abs. 8 Eine Erklärung, die zwar existiert, aber hinter einem toten Link liegt, hilft im Ernstfall niemandem – am wenigsten Ihnen.

Praktisch spricht viel dafür, Betriebsanleitung und Erklärung hinter dieselbe Adresse zu legen. Dann gibt es einen Zugang je Maschine statt zweier, und ein Umzug kann nur an einer Stelle schiefgehen.

Unvollständige Maschine: die Einbauerklärung

Wer eine Baugruppe liefert, die erst nach dem Einbau in eine andere Maschine ihre Funktion erfüllt, liefert eine unvollständige Maschine. Dafür gelten andere Regeln:

Vollständige MaschineUnvollständige Maschine
Dokument EU-Konformitätserklärung Einbauerklärung
CE-Zeichen ja nicht nach der Maschinenverordnung
Beigefügt wird Betriebsanleitung Montageanleitung
Aussage „entspricht“ „darf erst in Betrieb genommen werden, wenn die Gesamtmaschine den Anforderungen entspricht“

Der Fehler, der daraus entsteht, ist teuer: Ein Zulieferer klebt aus Gewohnheit ein CE-Zeichen auf eine unvollständige Maschine, der Anlagenbauer verlässt sich darauf – und niemand hat je die Gesamtmaschine bewertet.

Vier Fehler, die immer wieder vorkommen

1. Die Erklärung ist älter als die Maschine

Eine Baureihe wird geändert, die Erklärung von 2019 wird weiter mitgeliefert. Datum und Seriennummer müssen zur ausgelieferten Maschine passen.

2. Der Unterzeichner ist nicht mehr im Haus

Formal ist das nicht automatisch ein Fehler – die Erklärung galt zum Zeitpunkt der Unterschrift. Bei Rückfragen wird es trotzdem unangenehm, wenn niemand mehr sagen kann, worauf sie sich stützte.

3. Normen ohne Jahreszahl

Siehe oben. Kostet nichts, wird ständig vergessen.

4. Die Erklärung liegt nur beim Vertrieb

Sie gehört zur Maschine, nicht in einen Ordner in der Verwaltung. Wenn der Betreiber sie fünf Jahre später braucht, muss er sie ohne Anruf bei Ihnen finden können.

Eine Adresse für beides

Bei MVO-Doku liegen Betriebsanleitung und Konformitätserklärung hinter demselben QR-Code je Maschine – mit Prüfsumme je Dokument, damit sich noch in Jahren belegen lässt, welcher Stand galt.

Ansehen, wie das aussieht

Diese Seite ist von Praktikern für Praktiker geschrieben und gibt den Stand vom 4. September 2026 wieder. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Wortlaut der Verordnung (EU) 2023/1230.