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Anhang III: Welche Angaben müssen auf die Maschine und in die Betriebsanleitung?

Anhang III der Maschinenverordnung enthält zwei Listen, die regelmäßig durcheinandergeraten: die Angaben auf der Maschine und die Inhalte in der Betriebsanleitung. Wer sie verwechselt, hat am Ende ein vollständiges Handbuch und ein unvollständiges Typenschild.

STAND 4. SEPTEMBER 2026 · LESEZEIT 7 MINUTEN

Kurz gesagt

Auf die Maschine gehören Name und Anschrift des Herstellers, die Bezeichnung der Maschine, Typ oder Baureihe, gegebenenfalls die Seriennummer, das Baujahr und die CE-Kennzeichnung – dazu neu eine elektronische Kontaktadresse.

In die Betriebsanleitung gehören unter anderem bestimmungsgemäße Verwendung, vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung, Restrisiken, Montage und Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung, Transport, Außerbetriebnahme und Angaben zur Geräuschemission.

Die häufigste Lücke ist nicht die Betriebsanleitung, sondern das Typenschild: Die elektronische Kontaktadresse fehlt, weil sie in der alten Richtlinie noch nicht verlangt wurde.

Gegengelesen am 6. September 2026. Grün hinterlegt und mit einem versehen ist jede Aussage über den Wortlaut der Verordnung – 6 auf dieser Seite, alle vom Betreiber fachlich bestätigt.

Besucher sehen diese Markierungen nicht. Sichtbar werden sie nur, wenn ?pruef an der Adresse hängt.

Zwei Listen, nicht eine

Anhang III heißt im Verordnungstext „grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen“. Für die Dokumentation sind daraus zwei Abschnitte entscheidend:

AbschnittBetrifftLandet
1.7.3 Kennzeichnung der Maschine auf dem Typenschild
1.7.4 Betriebsanleitung im Dokument

Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Was auf dem Typenschild fehlt, lässt sich nach der Auslieferung nur noch vor Ort beim Kunden korrigieren. Was in der Betriebsanleitung fehlt, kann man nachliefern – bei digitaler Bereitstellung sogar, ohne dass jemand hinfahren muss.

Was auf die Maschine muss

Anhang III 1.7.3 verlangt, dass jede Maschine erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft gekennzeichnet ist. Dauerhaft heißt: Der Aufkleber, der nach zwei Jahren Kühlschmierstoff unlesbar ist, erfüllt das nicht.

AngabeAnmerkung
Name, eingetragener Handelsname oder Handelsmarke Wer die Maschine in Verkehr bringt Art. 10 Abs. 6
Postanschrift Anzugeben ist eine einzige Anlaufstelle, unter der der Hersteller erreichbar ist
Website, E-Mail-Adresse oder eine andere digitale Kontaktmöglichkeit Neu gegenüber der alten Richtlinie. Eine davon genügt
Bezeichnung des Modells und der Baureihe oder des Typs Wie die Maschine im eigenen Programm heißt Art. 10 Abs. 5
Baujahr Das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde
Chargen- oder Seriennummer Soweit vorhanden – sonst ein anderes vorhandenes Kennzeichen zur Identifikation
Baujahr Das Jahr, in dem der Bau abgeschlossen wurde
CE-Kennzeichnung In der vorgeschriebenen Form – nie selbst nachzeichnen

Das CE-Zeichen nicht nachbauen

Die Form des CE-Zeichens ist im Verordnungstext festgelegt. Ein selbst gezeichnetes, „ungefähr passendes“ Zeichen ist keine CE-Kennzeichnung. Nehmen Sie immer die amtliche Vorlage und verändern Sie nur die Größe – nie die Proportionen.

Kommt ein QR-Code für die digitale Betriebsanleitung dazu, muss er demselben Anspruch genügen wie der Rest des Typenschilds: sichtbar, lesbar, dauerhaft. Ein bedrucktes Papieretikett hält das selten zehn Jahre aus.

Dokumentation an einer Maschine mit Schutzgitter
Was auf dem Typenschild fehlt, lässt sich später nur vor Ort beim Kunden beheben.

Was in die Betriebsanleitung muss

Anhang III 1.7.4.2 beschreibt, was die Betriebsanleitung abdecken muss. Es ist keine Gliederungsvorschrift – Sie dürfen die Kapitel nennen und ordnen, wie Sie wollen. Aber inhaltlich muss unter anderem vorkommen:

Diese Liste ist bewusst nicht als Kapitelüberschriften formuliert. In der Praxis ist der Punkt, der am häufigsten fehlt, der Warnhinweis zu vorhersehbaren Fehlanwendungen – weil Konstrukteure die Maschine beschreiben, wie sie gedacht ist, und nicht, wie sie missbraucht wird. Die vollständige Liste hat zwanzig Punkte von a) bis u); hier stehen die, über die in der Praxis gestritten wird.

Die Sprachenfrage

Betriebsanleitung, Sicherheitsinformationen und die Angaben nach Anhang III sind in einer vom betreffenden Mitgliedstaat festgelegten, für die Nutzer leicht verständlichen Sprache abzufassen und müssen klar, verständlich und lesbar sein. Art. 10 Abs. 7

Für eine Maschine, die in Deutschland betrieben wird, heißt das Deutsch – auch wenn der Kunde ein internationaler Konzern ist und intern Englisch spricht. Welche Sprache verlangt wird, bestimmt also das Land, in dem die Maschine eingesetzt wird, und nicht der Besteller.

Warum digital hier hilft

Bei gedruckten Betriebsanleitungen bedeutet jede weitere Sprache mehr Papier in jeder Kiste. Digital liegen alle Sprachfassungen hinter derselben Adresse, und die Auswahl trifft der, der sie braucht.

Die drei häufigsten Lücken

1. Die elektronische Kontaktadresse fehlt

Sie ist neu. Wer sein Typenschild-Layout seit Jahren unverändert benutzt, hat sie fast sicher nicht drauf. Eine E-Mail-Adresse reicht – aber sie muss zur Firma gehören und gelesen werden.

2. Die Anschrift ist unvollständig

„57319 Bad Berleburg“ ohne Straße und Hausnummer ist keine vollständige Anschrift. Das fällt niemandem auf, bis eine Behörde danach fragt.

3. Baujahr und Seriennummer werden nachträglich vergeben

Wenn das Typenschild gedruckt wird, bevor die Maschine fertig ist, stehen beide Felder gern noch leer – und bleiben es. Ein Ablauf, der die Freigabe erst zulässt, wenn beide Felder gefüllt sind, verhindert das zuverlässiger als jede Erinnerung.

Diese Liste steckt bei uns im Programm

MVO-Doku prüft jede Maschine vor der Freigabe gegen genau diese Punkte und sagt, was fehlt – Feld für Feld, mit der Fundstelle daneben. Die Prüfung läuft auf unserem Server in Deutschland, ohne dass Ihre Dokumente das Haus verlassen.

Ansehen, wie geprüft wird

Diese Seite ist von Praktikern für Praktiker geschrieben und gibt den Stand vom 4. September 2026 wieder. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Wortlaut der Verordnung (EU) 2023/1230.