Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

Wofür Sie das brauchen. Sie legen bei MVO-Doku Dokumente ab, in denen personenbezogene Daten stehen können — etwa der Name der Person, die nach Anhang V der Maschinenverordnung bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen, oder Ansprechpartner in einer Betriebsanleitung. Damit verarbeiten wir diese Daten in Ihrem Auftrag. Art. 28 Abs. 3 DSGVO verlangt dafür einen schriftlichen Vertrag. Diesen hier.
Verantwortlicher · Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Ihr Unternehmen
Firma, Anschrift und vertretungsberechtigte Person werden beim Abschluss eingesetzt.
– nachfolgend „Auftraggeber“ –
Auftragsverarbeiter · Art. 4 Nr. 8 DSGVO
RAINER KALETSCH GmbH
Königsberger Straße 25
57319 Bad Berleburg
Amtsgericht Siegen, HRB 6659
vertreten durch Bryan Bendfeldt
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Gegenstand. Der Auftragnehmer betreibt den Dienst „MVO-Doku“: die Speicherung, Versionierung und dauerhafte Bereitstellung technischer Dokumentation zu Maschinen des Auftraggebers über eine feste Adresse (QR-Code), einschließlich einer passwortgeschützten Betreiber-Ebene und eines befristeten, protokollierten Zugangs für Marktüberwachungsbehörden.

(2) Dauer. Die Laufzeit dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des zugrunde liegenden Nutzungsverhältnisses (AGB). Er endet nicht vor Ablauf der in § 10 geregelten Aufbewahrungspflichten.

§ 2 Konkretisierung des Auftrags

(1) Art und Zweck. Erhebung, Speicherung, Bereitstellung, Übermittlung an die vom Auftraggeber bestimmten Empfänger sowie Löschung. Zweck ist die Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers aus der Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung), insbesondere Art. 10 Abs. 7 und 8.

(2) Datenarten.

(3) Betroffenenkreise. Beschäftigte und Bevollmächtigte des Auftraggebers; in Dokumenten genannte natürliche Personen; Betreiber und Instandhalter der Maschinen; Beschäftigte von Marktüberwachungsbehörden; Personen, die eine Papierform anfordern.

(4) Keine besonderen Kategorien. Der Dienst ist nicht für Daten nach Art. 9 DSGVO bestimmt. Der Auftraggeber stellt solche Daten nicht ein.

§ 3 Weisungsrecht

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierten Weisungen des Auftraggebers, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt er dem Auftraggeber diese Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

(2) Weisungen werden in Textform erteilt. Die Bedienung des Dienstes durch den Auftraggeber — insbesondere das Hochladen, Zuordnen, Freigeben und Löschen von Dokumenten — gilt als Weisung.

(3) Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf die Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.

§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Auftragnehmer trifft die in Anlage 1 beschriebenen Maßnahmen. Er darf sie fortentwickeln, solange das dort festgelegte Sicherheitsniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

§ 5 Unterauftragsverhältnisse

(1) Der Auftraggeber genehmigt die Inanspruchnahme der in Anlage 2 aufgeführten weiteren Auftragsverarbeiter.

(2) Beabsichtigt der Auftragnehmer, einen weiteren Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder auszutauschen, teilt er dies dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Auftraggeber kann binnen zwei Wochen ab Zugang aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum geplanten Einsatzzeitpunkt kündigen; die Erreichbarkeit bereits freigegebener Maschinen nach § 10 Abs. 3 bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet weitere Auftragsverarbeiter auf Pflichten, die denen dieses Vertrags entsprechen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).

(4) Nicht als Unterauftragsverhältnis gelten Nebenleistungen, die der Auftragnehmer zur Ausübung seiner Geschäftstätigkeit in Anspruch nimmt und bei denen ein Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers nicht bestimmungsgemäß erfolgt.

§ 6 Kontrollrechte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrags zu überprüfen. Der Auftragnehmer erteilt hierzu die erforderlichen Auskünfte und weist die Maßnahmen nach Anlage 1 nach.

(2) Vor-Ort-Kontrollen sind nach Ankündigung mit angemessener Frist während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs zulässig. Der Auftragnehmer kann sie von einer Verschwiegenheitserklärung abhängig machen, soweit Geschäftsgeheimnisse oder Daten anderer Kunden betroffen sind.

§ 7 Meldepflichten

Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DSGVO) sowie jeden begründeten Verdacht darauf. Die Meldung enthält die nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Angaben, soweit verfügbar. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei dessen Melde- und Benachrichtigungspflichten.

§ 8 Unterstützung bei Betroffenenrechten

(1) Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragnehmer, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Auftraggeber weiter und beantwortet es nicht selbst.

(2) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte nach Kapitel III DSGVO. Der Dienst stellt hierfür bereit: den vollständigen Export aller Daten und Dokumente einer Maschine, das Änderungsprotokoll sowie Funktionen zur Berichtigung und Löschung.

§ 9 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet alle mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29, Art. 32 Abs. 4 DSGVO). Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrags fort.

§ 10 Löschung und Rückgabe

(1) Nach Abschluss der Verarbeitung löscht der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück, nach Wahl des Auftraggebers. Der vollständige Export steht jederzeit selbst zur Verfügung.

(2) Kopien werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt; ausgenommen sind Sicherungskopien zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verarbeitung sowie Daten, die zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

(3) Vorrang der Aufbewahrungspflicht — bitte beachten. Art. 10 Abs. 7 Buchst. c der Verordnung (EU) 2023/1230 verpflichtet den Auftraggeber, die Betriebsanleitung während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine, mindestens jedoch zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen, online zugänglich zu halten. Für freigegebene Maschinen geht diese gesetzliche Pflicht einem Löschverlangen vor. Eine Löschung solcher Daten erfolgt daher nur auf ausdrückliche, gesonderte Weisung des Auftraggebers, der damit die Verantwortung für die Erfüllbarkeit seiner Pflichten nach der Maschinenverordnung übernimmt. Der Dienst hält für diesen Fall ein gesondertes, bestätigungspflichtiges Verfahren bereit.

(4) Protokolldaten zum Nachweis der Bereitstellung gegenüber Marktüberwachungs­behörden bleiben bis zum Ablauf der Frist nach Absatz 3 erhalten. Der Name eines gelöschten Benutzers bleibt im Änderungsprotokoll lesbar, damit nachvollziehbar bleibt, wer welche Änderung vorgenommen hat; dies dient dem berechtigten Interesse beider Parteien an der Nachweisbarkeit.

§ 11 Haftung

Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der AGB des Auftragnehmers.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB geht dieser Vertrag in datenschutzrechtlichen Fragen vor.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(4) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Siegen.

Anlage 1 · Technische und organisatorische Maßnahmen

Stand 05.09.2026. Alle Angaben beziehen sich auf den tatsächlichen Betrieb und sind überprüfbar.

ZielMaßnahme
Vertraulichkeit
Zutritt
Betrieb in einem Rechenzentrum in Deutschland (Uberspace, Anlage 2). Kein eigener physischer Serverbetrieb beim Auftragnehmer.
Zugang Anmeldung mit E-Mail und Passwort; Passwörter ausschließlich als scrypt-Prüfwert gespeichert. Begrenzung fehlgeschlagener Anmeldeversuche. Sitzung endet nach 15 Minuten ohne Aktivität. Sitzungs-Cookie httpOnly, sameSite lax und nur über HTTPS.
Zugriff Rollen mit getrennten Rechten (Inhaber, Bearbeiter). Trennung in drei Ebenen: öffentlich, Betreiber (eigenes Passwort), geschützt. Behörden-Zugänge sind befristet, jederzeit widerrufbar, ihr Schlüssel liegt nur gehasht vor. Dateirechte auf dem Server auf 600/700 beschränkt.
Trennung Jeder Datensatz ist einem Konto zugeordnet; sämtliche Abfragen sind kontogebunden. Maschinenadressen tragen ein Herstellerkürzel und sind kontenübergreifend eindeutig.
Integrität
Weitergabe
Ausschließlich verschlüsselte Übertragung (TLS 1.3). Mailversand über einen deutschen Anbieter mit SPF und DMARC.
Eingabe Änderungsprotokoll je Maschine mit Zeitpunkt, Vorgang und Namen der handelnden Person. Mit der Freigabe wird die öffentliche Ebene gegen Änderungen gesperrt; jede Freigabe erzeugt ein Zertifikat mit Prüfsummen der Dokumente.
Verfügbarkeit Automatischer Neustart des Dienstes nach einer Störung. Tägliche Sicherung; zusätzlich Sicherungsstände des Rechenzentrumsbetreibers auf einem getrennten System (derzeit sieben tägliche und sieben wöchentliche). Maximaler Datenverlust 24 Stunden, Wiederherstellung nach schwerem Ausfall innerhalb von sieben Tagen (AGB § 9).
Belastbarkeit Begrenzung der Aufrufe je Zeiteinheit an der Schnittstelle. Vollständiger Export aller Daten jederzeit durch den Auftraggeber auslösbar (kein Anbieter-Einschluss).
Datenminimierung Der Zugriffszähler speichert ausschließlich Tagessummen je Maschine — keine IP-Adressen, keine Uhrzeiten, keine Browser- oder Nutzerkennungen. Eine Zuordnung zu Personen ist technisch nicht möglich, auch nicht durch den Auftragnehmer. Der Vollständigkeits-Check der Betriebsanleitung läuft auf dem eigenen Server ohne externen KI-Dienst; die Betriebsanleitung verlässt Deutschland nicht.

Anlage 2 · Weitere Auftragsverarbeiter

UnternehmenLeistungOrt · Drittland
Uberspace
Jonas Pasche, Kaiserstr. 15, 55116 Mainz
Hosting der Anwendung, Speicherung der Dokumente, Sicherungen Deutschland · nein
STRATO GmbH
Otto-Ostrowski-Str. 7, 10249 Berlin
Versand der Nachrichten des Dienstes (Bestätigungen, Freigabe-Belege, Erinnerungen) Deutschland · nein
sevDesk GmbH
Im Unteren Angel 1, 77652 Offenburg
Rechnungsstellung und Versand der Rechnungen. Es werden keine Dokumente übermittelt, nur Stammdaten und abzurechnende Leistungen. Deutschland · ja, mittelbar: sevDesk versendet E-Mails über TWILIO Inc. (SendGrid), Dublin, mit US-Mutter, und hostet bei AWS EMEA SARL, München. Garantien: EU-US Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).

Die freiwillige Prüfung einer USt-IdNr. über den Bestätigungsdienst der Europäischen Kommission (VIES) ist keine Auftragsverarbeitung; übertragen werden nur Länderkürzel und Nummer.

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